Whistleblowing ist eine Methode, Fehlverhalten oder Betrug zu melden.

Die Raiffeisen Software GmbH verfügt über einen Compliance Officer, der es den Mitarbeitenden bereits ermöglicht, vermutete Verstöße, insbesondere gegen Unionsrecht, zu melden.

Die RSG hat eine weitere Stelle zur Entgegennahme von Hinweisen für interne und externe Whistleblower wie Subunternehmer, Lieferanten und Begünstigte eingerichtet. Die Hinweise können anonym auf einer Internetplattform gemeldet wer­den. Diese Plattform wird von einem professionellen externen Anbieter (EQS Group) ge­hostet.

Hier gelangst du zum RSG Hinweisgeber-Meldesystem.

 

Whistleblowing-Grundsätze

Der gute Ruf der Raiffeisen Software GmbH basiert auf dem Vertrauen von Eigen­tümern, Kundenunternehmen, Mitarbeiter:innen, Lieferanten, Sub-Dienstleister und der Öffentlichkeit. Unsere Reputation ist Ausdruck der Integrität und des ethischen Verhaltens unseres Unternehmens.

Vor diesem Hintergrund stellt diese Richtlinie sicher, dass Verstöße gegen Gesetze, unsere Grundsätze und unsere Wertvorstellungen gemeldet werden können, um die Organisation vor möglichen negativen Folgen zu schützen.

 

Speak-up-Prinzip und Beispiele

Eigentümer, Kundenunternehmen, Mitarbeiter:innen, Lieferanten, Sub-Dienstleister und andere Interessensgruppen sind aufgefordert, vermutete Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, Anweisungen von Behörden oder interne Regeln und Richtlinien zu melden.

Beispiele für Fehlverhalten:

  • Betrug, Diebstahl
  • Korruption, Bestechung, unangemessene Geschenke
  • Manipulation von Geschäfts- oder Buchhaltungsunterlagen
  • Jede Art von Diskriminierung und sexueller Belästigung
  • etc.

 

Schutz der betroffenen Personen

  • Schutz der Hinweisgeber:innen:
    Die Raiffeisen Software GmbH schützt Informanten. Diskriminierung oder Vergeltung gegenüber Personen, die ein vermutetes Fehlverhalten melden oder in gutem Glauben nachweisen, wird nicht toleriert.
  • Schutz der Opfer:
    Die Opfer müssen so weit wie möglich geschützt werden. Bevor recht­liche Schritte oder andere Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf das Wohlergehen oder die Integrität der Opfer ergriffen werden, werden sie um ihre schriftliche Zustimmung gebeten.
  • Schutz vor falschen Beschwerden/Anschuldigungen:
    Eine falsche Anschuldigung oder irreführende Information kann mit Dis­zi­pli­narmaßnahmen in angemessenem Umfang verbunden sein. Es gibt keine Vergeltungsmaßnahmen für die redliche Meldung eines mut­maß­lichen Verstoßes.
  • Schutz der Vertraulichkeit:
    Die Vertraulichkeit ist von allen beteiligten Personen gewährleistet, d.h. Compliance-Verantwortliche, HR-Mitarbeiter:innen, Betriebsrat, Vor­ge­setz­te, Geschäftsführer und die Meldestelle.

 

Was zu tun ist, wenn ein potenzielles Fehlverhalten vorliegt?

Wir verstehen, dass es nicht immer einfach ist, Bedenken über mögliches Fehl­ver­halten zu äußern, aber wir ermutigen jede:n, Bedenken vorzubringen und sich zu artikulieren.

Die Raiffeisen Software GmbH hat daher die folgenden Berichtswege implementiert, um jedes Anliegen angemessen und vertraulich zu behandeln.

Interner Berichtsweg:

  • Äußere dich klar und deutlich, wenn du dich über spezifische Kommentare oder Handlungen eines anderen Mitarbeitenden oder Vorgesetzten beleidigt fühlst oder dich darum sorgst:
    • Bitte um ein persönliches Gespräch: entweder im persönlichen Gespräch zwischen den Beteiligten oder in Anwesenheit einer Ver­trauensperson.
    • Kontaktiere einen Vorgesetzten, dem du persönliches Vertrauen entgegenbringst.
    • Konsultiere den Compliance Officer (mündlich oder durch ein vertrauliches Schreiben), der die Angelegenheit auf Grund seines Amtes/seiner Funktion absolut vertraulich behandeln muss.

Externer Berichtsweg:

Interne und externe Hinweisgeber wie Lieferanten und Partner können sich anonym online unter folgendem Link melden.

Die Vertraulichkeit und Anonymität der Information oder der Informantin/des Informanten ist gewährleistet.

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